Eltern-Verknüpfung im Überblick
Eltern sagen für ihre Kinder bei Terminen zu und ab, stimmen für sie ab und sehen, was das Kind sieht. Was die Verknüpfung erlaubt und was nicht.
Eltern-Verknüpfung: für die eigenen Kinder zu- und absagen, abstimmen, Sichtbarkeit, Chorleitung
Eltern sagen für ihre Kinder bei Terminen zu und ab, stimmen für sie ab und sehen, was das Kind sieht. Was die Verknüpfung erlaubt und was nicht.
Trage im Profil die E-Mail-Adresse deines Kindes oder Elternteils ein. Die Gegenseite bestätigt per Link oder im Profil. Voraussetzung: ein gemeinsamer Chor.
Bestätige eine Eltern-Verknüpfung über den Link in der E-Mail oder im Profil unter Offene Anfragen. Ablehnen geht genauso. Anfragen gelten 14 Tage.
Öffne den Termin, tippe auf Zusagen oder Absagen und wähle im Fenster „Für wen möchtest du antworten?" dich und deine Kinder. Mehrere auf einmal.
Bei Umfragen in Mitteilungen wählst du unter „Abstimmen als", ob deine Stimme für dich oder ein Kind zählt. Eine Stimme je Kind, dazu deine eigene.
Verknüpfe aus der Mitgliederliste ein Kind mit einem Elternteil aus dem Chor. Sofort aktiv, ohne Bestätigung. Voraussetzungen, Hinweise und Tipps.
Verknüpfte Eltern sehen zusätzlich alle Termine und Mitteilungen ihrer Kinder, markiert mit „sichtbar wegen Lina". Chats und Dateien bleiben außen vor.
Nur das Elternteil löst die Eltern-Verknüpfung, im Profil unter Von mir verwaltete Personen. Das Kind wird benachrichtigt. Chorleitung und Kind nicht.
Lege Kinder ohne eigene Adresse mit einer Familien-Adresse wie jonas:petra@example.com an. Vollwertiges Mitglied, Post landet beim Elternteil.