Chorleitung: Eltern und Kinder verknüpfen

Verknüpfe aus der Mitgliederliste ein Kind mit einem Elternteil aus dem Chor. Sofort aktiv, ohne Bestätigung. Voraussetzungen, Hinweise und Tipps.

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MitgliederMitgliedErziehungsberechtigte verknüpfen

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Was ist das?

Als Chorleitung verknüpfst du Kinder und Eltern direkt aus der Mitgliederliste, ohne dass eine Seite bestätigen muss. Das ist der Weg für Kinder ohne eigenen Login wie Jonas (9) und die schnellste Lösung, wenn du beide ohnehin gerade angelegt hast.

Voraussetzung

Schalte zuerst die Eltern-Verknüpfung in den Chor-Einstellungen frei. Erst dann erscheinen das Feld „Erziehungsberechtigte von“ beim Anlegen und die Verknüpfen-Aktion in der Mitgliederliste.

Das Elternteil muss Mitglied im Chor sein. Lade es also zuerst ein, getrennt vom Kind, wie jedes andere Mitglied:

  1. Mitglieder > Mitglied hinzufügen, Daten von Petra eintragen.
  2. Häkchen „Von Terminen ausgenommen" setzen, wenn Petra nicht mitsingt. Dann erscheint sie in keiner Ausstehend-Liste und stört keine Anwesenheitsstatistik, bekommt aber alle Mitteilungen und sieht alle Termine.
  3. Rechtegruppe wählen, siehe Tipp unten.

Eine Verknüpfung gibt niemals Zugang zu einem Chor. Wer nicht Mitglied ist, kann nicht verknüpft werden.

So verknüpfst du

  1. Öffne die Mitgliederliste und gehe zur Zeile des Kindes, zum Beispiel Jonas.
  2. Wähle die Aktion „Erziehungsberechtigte verknüpfen".
  3. Wähle das Elternteil aus den Mitgliedern des Chores, zum Beispiel Petra Müller.
  4. Speichere. Die Verknüpfung ist sofort aktiv.

Kind und Elternteil bekommen eine Benachrichtigung. In der Kindzeile steht ab jetzt „Erziehungsberechtigte: Petra Müller". Es gibt kein Symbol und keinen Filter, nur diesen Hinweis.

Beim Anlegen eines neuen Kindes kannst du die Verknüpfung auch gleich im Dialog Mitglied hinzufügen unter „Erziehungsberechtigte von" setzen.

Lösen

Die Chorleitung kann Verknüpfungen nicht lösen. Das kann nur das Elternteil im eigenen Profil. Soll ein Elternteil nicht mehr für ein Kind antworten, hast du den gewohnten Weg: Elternteil aus dem Chor entfernen. Die Verknüpfung bleibt bestehen, wirkt in deinem Chor aber nicht mehr.

Was Eltern danach sehen und dürfen

  • zu- und absagen sowie abstimmen für das Kind
  • alle Termine und Mitteilungen, die das Kind sieht, auch wenn sie auf dessen Stimmgruppe, Funktion oder Rechtegruppe beschränkt sind
  • in der Teilnahme-Historie steht bei Antworten des Elternteils „geändert durch Petra Müller"

Chats, Dateien, Noten und persönliche Daten des Kindes bleiben unberührt. Dafür gelten nur die eigenen Rechte des Elternteils.

Tipps

  • Eigene Rechtegruppe für Eltern ohne Notenzugriff. So verbrauchen Eltern keine Lizenzplätze für gekaufte Noten und sehen nur, was sie brauchen.
  • Beide Elternteile dürfen verknüpft sein. Beide antworten, die letzte Änderung gilt.
  • Obergrenze: höchstens 6 Erziehungsberechtigte je Kind und 6 Kinder je Elternteil.
  • Elternfreigabe Community ist etwas anderes: Sie regelt nur, ob ein minderjähriges Mitglied die Community nutzen darf, und hat mit dieser Verknüpfung nichts zu tun.

Häufige Fragen

Muss das Elternteil die Verknüpfung bestätigen, wenn ich sie anlege?
Nein. Von der Chorleitung angelegte Verknüpfungen sind sofort aktiv. Kind und Elternteil bekommen eine Benachrichtigung, das Elternteil kann jederzeit lösen.
Kann ich eine Verknüpfung wieder lösen?
Nein, das kann nur das Elternteil. Soll ein Elternteil nicht mehr für ein Kind antworten, entferne es aus dem Chor. Dann wirkt die Verknüpfung dort nicht mehr.
Das Elternteil taucht in der Auswahl nicht auf.
Nur Mitglieder dieses Chores stehen zur Auswahl. Lade das Elternteil erst als Mitglied ein, dann kannst du es verknüpfen.
Verbrauchen Eltern Lizenzplätze für Noten?
Nur, wenn ihre Rechtegruppe Notenzugriff erlaubt und sie Noten öffnen. Lege für Eltern am besten eine Rechtegruppe ohne Notenzugriff an.

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