Mitglied entfernen

Entferne ein Mitglied aus deinem Chor — sauber und DSGVO-konform. Wahlweise mit kompletter Datenlöschung oder Übergang in den Status „ausgetreten".

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ChöreChor öffnenMitgliederMitglied entfernen

Diese Funktion ist nur im Web verfügbar.

Berechtigung nötig: Members › Edit

Was ist das?

Mit der Funktion Mitglied entfernen beendest du die Mitgliedschaft einer Person in deinem Chor. Du hast zwei Möglichkeiten, je nachdem, wie das Verhältnis ausgegangen ist und ob das Mitglied seine Daten löschen möchte:

  1. Status auf „ausgetreten" setzen — das Mitglied bleibt in der Datenbank, ist aber inaktiv. Sängerlaufbahn, Jubiläen und Anwesenheits-Statistiken bleiben erhalten. Standardfall.
  2. Komplett löschen (DSGVO-Antrag) — alle persönlichen Daten werden entfernt. Wird genutzt, wenn das Mitglied es ausdrücklich verlangt.

So entfernst du ein Mitglied

  1. Öffne deinen Chor und gehe zu Mitglieder.
  2. Klicke auf das Mitglied in der Liste, dann auf „Entfernen".
  3. Wähle die Variante: „Als ausgetreten markieren" oder „Komplett löschen (DSGVO)".
  4. Optional: trage einen Austrittsgrund ein (z.B. „Umzug", „Krankheit") — nur intern sichtbar.
  5. Optional: aktiviere „Mitglied benachrichtigen" für eine kurze Verabschiedung.
  6. Bestätige die Aktion.

Was bei „ausgetreten" passiert

  • Mitglied verliert sofort den Zugang zum Chor in Chorilo.
  • Sängerlaufbahn anderer Mitglieder behält den Eintrag (z.B. „Ehemalige Sopranistin").
  • Anwesenheits-Statistik bleibt für historische Auswertungen erhalten.
  • Geburtstags- und Jubiläumslisten zeigen das Mitglied nicht mehr.
  • E-Mails und Push-Benachrichtigungen werden gestoppt.
  • Bei Wiedereintritt kannst du das Mitglied einfach wieder aktivieren — alle Daten sind noch da.

Was bei „komplett löschen" passiert

  • Alle persönlichen Stammdaten werden gelöscht (Name, E-Mail, Adresse, Geburtsdatum).
  • Profilbild wird entfernt.
  • Aggregierte Statistiken bleiben anonymisiert (z.B. „2024: 45 Mitglieder").
  • Spendenbescheinigungen und Rechnungen bleiben aus rechtlichen Gründen erhalten — Aufbewahrungspflicht 10 Jahre.
  • Bestätigung per E-Mail an das gelöschte Mitglied.

Berechtigung

Du brauchst die Berechtigung members.edit. Standardmäßig haben Chorleitung und Vorstand diesen Zugriff. Eigentümer können nicht von anderen entfernt werden — nur sie selbst können den Eigentümer-Status übergeben.

Tipps

  • Standard ist „ausgetreten" — die historische Sängerlaufbahn ist ein Stück Chor-Geschichte, das du nur auf ausdrücklichen Wunsch löschen solltest.
  • Trage einen Austrittsgrund ein — in einem Jahr willst du vielleicht nachvollziehen, warum jemand gegangen ist.
  • Bei Tod eines Mitglieds: nutze „ausgetreten" mit Austrittsgrund „verstorben". So bleibt das Mitglied in der Erinnerung und Jubiläen werden korrekt anonymisiert.
  • DSGVO-Löschanfragen dokumentieren — schreibe dir Datum und Anfrage auf. Die Bestätigungs-E-Mail dient ebenfalls als Nachweis.

Häufige Fragen

Was passiert mit den Daten des Mitglieds?
Du entscheidest. Variante 1: Status auf „ausgetreten" setzen — das Mitglied bleibt in der Sängerlaufbahn und Statistiken erhalten, hat aber keinen Zugang mehr. Variante 2: Komplett löschen — alle persönlichen Daten werden DSGVO-konform entfernt.
Bekommt das Mitglied eine Benachrichtigung?
Standardmäßig nein. Du kannst aber optional eine kurze Mitteilung mitschicken („Wir wünschen dir alles Gute"). Eine offizielle Bestätigung über DSGVO-Löschung wird per E-Mail versendet.
Was ist mit Anwesenheits-Statistiken?
Bei „ausgetreten" bleiben sie erhalten — das Mitglied erscheint weiter in alten Termin-Listen und der Sängerlaufbahn. Bei „komplett löschen" werden auch personenbezogene Statistiken entfernt; nur anonymisierte Aggregate bleiben.

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